Wiederaufnahme Trainingsbetrieb im Januar

Rahmenbedingungen

Liebe Vereinsmitglieder,

im Landkreis Osnabrück gilt derzeit die Warnstufe 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Trotzdem hat die Samtgemeinde Artland die Sporthallen für den Vereinsbetrieb unter Einhaltung der 2G+ Bestimmungen (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch unter 2G) wieder gestattet.

Der Vorstand des QTSV sieht sich in der Verantwortung sowohl seine Sporttreibenden als auch die Trainingsverantwortlichen vor einer Corona-Erkrankung infolge des Trainingsbetriebes möglichst zu bewahren.

Folgende Erkenntnisse bildeten u.a. die Grundlage für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen unseres Vereins:

– die Omikron Variante setzt sich durch,

– die Zuverlässigkeit der heimischen Selbsttestung von Schülern ist nicht durchgängig sichergestellt,

– die Inzidenzen werden steigen (Ausmaß noch nicht abschließend einschätzbar),

– die Zahl der Impfdurchbrüche steigt stetig und

– die „Gefährlichkeit“ der Omikron Variante ist noch nicht abschließend einzuschätzen.

Auf dieser Basis hat der Vorstand folgenden Beschluss gefasst:

Der Sportbetrieb innerhalb des QTSV wird beginnend ab dem 10.01.2022 wieder aufgenommen.
Der Beginn des Trainings erfolgt gestaffelt, d.h. die Abteilungen und einzelnen Trainingsgruppen entscheiden selbstständig ab wann sie den Trainingsbetrieb wieder verantworten können.
Der Sportbetrieb wird ausschließlich unter folgenden 2G+ Bedingungen durchgeführt.

Bedingungen:

  1. Es müssen, außer beim eigentlichen Sport, FFP 2 Masken getragen werden
    (Ausnahmen: Vorschulkinder von 0 bis 5 Jahren müssen keine Maske, Schulkinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr können eine „Medizinische Mund-Nasebedeckung“ tragen),
  2. alle Sporttreibenden und Trainingsverantwortlichen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen geimpft, genesen und zusätzlich aktuell nach den geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung durch ein offizielles Testzentrum  getestet oder „geboostert“ sein,
  3. die Ausnahmegenehmigung des Landes  für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren findet keine Anwendung im Sportbetrieb des QTSV.

Über die Details zum jeweiligen Trainingsbeginn informieren Sie die Abteilungen/Trainingsgruppen.

Bei notwendigen Änderungen werden wir Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

Mein Appell an alle lautet weiterhin: tragen Sie/tragt durch Ihr/Euer persönliches Verhalten zu einer Entspannung der Lage bei.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek
QTSV Vorsitzender