An Veranstaltungen des QTSV im Innenbereich von Sportanlagen dürfen nur Personen teilnehmen, die die 3G Regelung erfüllen: geimpft, genesen, getestet
- Diese Regelung gilt für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nicht für Kinder und Jugendliche < 18 Jahre), also auch für Trainer, Übungsleiter, Zuschauer;
- Die Anwesenheit ist zu dokumentieren und die Erfüllung der Voraussetzungen zu überprüfen;
- Ein Schnelltest darf höchstens 24, ein PCR Test höchstens 48 Stunden alt sein.
Zum eigenen Schutz sowie zum Schutz unserer Sporttreibenden,Trainer*innen und Übungsleiter*innen bitten wir alle Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich im Sinne aller, falls noch nicht geschehen, impfen zu lassen.
Danke!
Der Vorstand