Schlaganfall Info-Nachmittag im CKQ

QTSV präsentiert sich unter dem Motto : „In Bewegung bleiben bis ins hohe Alter“

Am 14.07.2022 veranstaltete das Christliche Krankenhaus einen Info-Nachmittag zum Thema „Schlaganfall vorbeugen und innovativ behandeln“.
Der QTSV nahm gern das Angebot an, als Kooperationspartner bei der Veranstaltung mitzuwirken.
An einem Informationsstand informierte der Vorsitzende des QTSV, Norbert Lukannek, den zahlreichen und interessierten Besuchern das vielfältige Angebot des Vereins.
Viele Besucher waren überrascht, dass der QTSV auch für ältere Sportlerinnen und Sportlern ein breitgefächertes Angebot bereithält.
Vielleicht konnte das ein oder andere Neumitglied geworben werden.

Mitgliederversammlung Quakenbrücker Turn- und Sportverein

Vorsitzender stellt mangelnde Beteiligung und fehlendes Engagement für ein Ehrenamt im Verein fest

Obwohl im Vorfeld der Mitgliederversammlung ein heftiges Gewitter über Quakenbrück zog, zeigte der Vorsitzende, Norbert Lukannek, bei seiner Begrüßung wenig Verständnis dafür, dass keine 20 Mitglieder den Weg in den Presseraum der Artland Arena gefunden hatten.

Die Anwesenden Mitglieder und insbesondere Deborah von Heine, Ausschussvorsitzende Soziales und Kultur der Stadt Quakenbrück, und Winfried Beckmann, Vorsitzender des Kreissportbundes Osnabrück Land, wurden deshalb besonders herzlich begrüßt.

Nach Begrüßung und Totenehrung gab Lukannek, eine kurze Standortbestimmung zur Entwicklung des QTSV.

Die Corona Pandemie habe alle weiterhin in Atem gehalten. In der Zwischenzeit habe der Sportbetrieb wieder voll aufgenommen werden können.

Der Vorsitzende dankte an dieser Stelle den Verantwortlichen für ihr Engagement.

Die Corona Pandemie habe sich auch weiterhin auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt. So sei erneut ein Verlust von ca. 5 % zu verzeichnen.

Viele Mitglieder sind dem Verein jedoch trotz Pandemie seit vielen Jahren treu geblieben.
Einige Jubilare waren der Einladung des Vereins gefolgt und wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung geehrt.

25 Jahre Mitgliedschaft
Brigitte Riedel

50 Jahre Mitgliedschaft
Hans-Jürgen Schubert, Heiko Boknecht

In seiner kurzen Ansprache ging Lukannek auf eine besondere Zahl ein:
Der QTSV feiert in diesem Jahr seinen 145. Geburtstag.

Der Verein wurde zur Zeit des ersten Deutschen Reiches gegründet, dessen Gründung 1871 mit der Kaiserproklamation des preußischen Königs Wilhelm I. im Spiegelsaal des Schlosses Versailles offiziell verkündet wurde.

Aus heutiger Sicht sei es schon ein mutiger Entschluss, dass die Vorväter, damals durften nur Männer Mitglieder werden, am 29. Juli 1877 den Quakenbrücker Turnverein in einer  ländlich geprägten Kleinstadt wie Quakenbrück gründeten.

Der Mut der Gründer wurde belohnt und mit über 1000 Mitgliedern ist der QTSV heute der größte Sportverein in Quakenbrück. Der Verein leistet als Breitensportverein, der ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgt, einen wichtigen Beitrag zur Sportgesundheit, Integration und in Teilen auch zur Inklusion im Artland und bietet ein breitgefächertes Sportangebot für „Jung und Alt“.

Mit dem Appell, dass es zur Fortschreibung dieser Erfolgsgeschichte des QTSV engagierter Mitglieder, die sich auch in die Vorstandsarbeit einbringen, bedürfe, leitete der Vorsitzende zu den Vorstandswahlen über.

In diesem Jahr standen aus dem engeren Vorstand die Funktionen des/der stellv. Vorsitzenden und des/der Kassenwartes/in zur Wahl.

Heiko Boknecht wurde im Amt des stellv. Vorsitzenden bestätigt.

Für die Kassenwartin, Sabine Reichert-Mock, die nach langjähriger und erfolgreicher Vorstandsarbeit, aus dem Vorstand ausscheiden wollte, konnte trotz intensiver Suche im Vorfeld und während der Mitgliederversammlung keine Nachfolge realisiert werden.

Sabine Reichert-Mock hat sich bereit erklärt das Amt bis zur Klärung der Nachfolge weiterzuführen, damit der Verein handlungsfähig bleibt. Für dieses außerordentliche Engagement wurde seitens des Vorsitzenden und der anwesenden Mitglieder ein besonders herzlicher Dank ausgesprochen.

Der Vorstand wurde beauftragt, weiterhin intensiv eine Nachfolger*in zu suchen.

Der Verein richtet nun seinen Blick mit vorsichtigem Optimismus unter der Zielsetzung „jünger, digitaler und vernetzter“ in die Zukunft.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Einladung

Mitgliederversammlung des
Quakenbrücker Turn- und Sportvereins e.V.

Freitag, den 20.Mai 2022, um 20:00 Uhr

Presseraum Artland Arena, Jahnstr. 19 ,
49610 Quakenbrück

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Ehrungen
  2. Jahresberichte des Vorstandes und der Abteilungen
  3. Kassenberichte
  4. Berichte der Kassenprüfer 2021 und Entlastung des Vorstandes
  5. Wahlen für den Vorstand gemäß § 9 der QTSV-Satzung
  6. Anträge
  7. Haushaltsvoranschlag 2022
  8. Verschiedenes

Anträge sind bis zum 13. Mai 2022 schriftlich bei der Geschäftsstelle,
Postfach 1302, 49603 Quakenbrück, einzureichen.

Es gelten die Regeln der jeweils aktuellen Corona-Verordnungen.

Der Eingang befindet sich auf der Rückseite der Arena

COVID Exit-Strategie QTSV

Zweiter Schritt

Liebe Vereinsmitglieder,

vor dem Hintergrund der sinkenden Inzidenzahlen hat das Land Niedersachsen weitere Lockerungen für die COVID Exit-Strategie beschlossen.

Was bedeutet das für unseren Sportbetrieb?

Ab dem 04.03.2022 gibt es keine Voraussetzungen mehr zur Teilnahme an unseren Sportangeboten, mit Ausnahme der Mitgliedschaft in unserem Verein.

Im Sport gilt also „0G“.

Außer beim Sporttreiben gilt jedoch weiterhin die FFP2 Maskenpflicht   ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (höheres Schutzniveau als Medizinische Masken). Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren sowie Kinder unter 6 Jahren gelten die bekannten Ausnahmen (medizinische Maske/textile Maske, keine Maske).

Die Dokumentationspflicht entfällt, Sie erhalten jedoch die Möglichkeit, sich per Corona-Warn-App an den einzelnen Sportstätten einzuchecken.

Wir hoffen, dass Sie unser reichhaltiges Sportangebot wieder zahlreich annehmen.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

Vorsitzender

Quakenbrücker Turn- und Sportverein Mein.Verein

Mitgliederversammlung QTSV

Termin

Liebe Vereinsmitglieder,

um möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu ermöglichen, hat der Vorstand vor dem Hintergrund der langsam fallenden Inzidenzwerte in der Corona-Pandemie beschlossen, dass die Mitgliederversammlung 2022

erst am 20.05.2022 stattfindet. 

Ort, Zeit und Tagesordnung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

Vorsitzender

Quakenbrücker Turn- und Sportverein Mein.Verein.

COVID Exit-Strategie QTSV

Erster Schritt

Liebe Vereinsmitglieder,

vor dem Hintergrund der sinkenden Inzidenzahlen hat der Vorstand des QTSV in seiner Sitzung vom 14.02.22 eine erste Maßnahme zur COVID Exit-Strategie des Vereins beschlossen:

„Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, die weder genesen, noch vollständig geimpft oder ungeimpft sind, können ab dem 01.03.2022 am Training teilnehmen, wenn sie einen tagesaktuellen Test aus einem offiziellen Testzentrum vorweisen.“

Somit erhalten die betreffenden Jugendlichen wieder einen Zugang zum Training.

Der aktuelle Test bietet ein hohes Maß an Infektionssicherheit.

Ich gehe davon aus, dass wir in Kürze weitere Lockerungen verkünden können.

Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Verstetigung der sinkenden Inzidenzwerte.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

Vorsitzender Quakenbrücker Turn- und Sportverein Mein.Verein.

Änderung Corona Verordnung zum 02.02.2022

Auswirkungen auf Sportbetrieb im QTSV

Liebe Vereinsmitglieder,

die Niedersächsische Corona Verordnung vom 23. November 2021 wurde mit Wirkung vom 02. Februar 2022 erneut geändert.

Wesentliche Änderungen für unseren Sportbetrieb:

  1. Die „Winterruhe“ wurde bis zum 23.02.2022 verlängert und
  2. Die Ausnahmeregelungen für die Vorlage eines aktuellen Tests gem. Verordnung bei der sogenannten „2G Plus Regelung“ wurden erweitert.

Die Verordnung sieht nun in § 7 folgende Ausnahmen vor:

(6) In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen entweder ein Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder ein Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV und daneben jeweils zusätzlich ein Nachweis über eine negative Testung nach Absatz 1 vorzulegen ist, gilt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Nachweises über eine negative Testung nicht für Personen, die 

1. einen Nachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes und einen Nachweis über eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, 

2. einen Nachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Corona-virus SARS-CoV-2 durch zwei Einzelimpfungen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, 

3. einen Nachweis nach § 2 Nr. 5 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immun-schutzes, aus dem ersichtlich ist, dass die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, oder 

4. einen Nachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Corona-virus SARS-CoV-2 durch eine Einzelimpfung und eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 

vorlegen. 

Das bedeutet, vereinfacht zusammengefasst:

Ein zusätzlicher Test entfällt bei Personen, die

  1. dreifach geimpft sind oder
  2. zweifach geimpft sind und die zweite Impfung < 90 Tage zurückliegt oder
  3. die nachweislich genesen sind und die Testung im Zeitraum > 28 Tage und < 90 Tage liegt oder
  4. ein Nachweis über eine Einzelimpfung und eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Ich ergänze in diesem Fall : es gelten die Zeiträume gem. Nr. 2 und 3. in Abhängigkeit ob erst die Infektion oder erst die Impfung erfolgte, denn hier ist die Verordnung m.E. fehlerhaft.

Mir ist bewusst, dass die Regelungen immer komplizierter werden und einen erhöhten Aufwand bei der Ersterfassung oder deren Änderung bedeuten.

Diese Erweiterung entbindet jedoch weitere Sporttreibende von der regelmäßigen Testvorlage (obgleich ich dessen ungeachtet persönlich jedem eine regelmäßige Testung empfehle).

Die Erfassung der Sporttreibenden und die Durchführung des Sportbetriebs werden mittelfristig erleichtert.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

Vorsitzender Quakenbrücker Turn- und Sportverein | Mein.Verein.

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb im Januar

Rahmenbedingungen

Liebe Vereinsmitglieder,

im Landkreis Osnabrück gilt derzeit die Warnstufe 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Trotzdem hat die Samtgemeinde Artland die Sporthallen für den Vereinsbetrieb unter Einhaltung der 2G+ Bestimmungen (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch unter 2G) wieder gestattet.

Der Vorstand des QTSV sieht sich in der Verantwortung sowohl seine Sporttreibenden als auch die Trainingsverantwortlichen vor einer Corona-Erkrankung infolge des Trainingsbetriebes möglichst zu bewahren.

Folgende Erkenntnisse bildeten u.a. die Grundlage für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen unseres Vereins:

– die Omikron Variante setzt sich durch,

– die Zuverlässigkeit der heimischen Selbsttestung von Schülern ist nicht durchgängig sichergestellt,

– die Inzidenzen werden steigen (Ausmaß noch nicht abschließend einschätzbar),

– die Zahl der Impfdurchbrüche steigt stetig und

– die „Gefährlichkeit“ der Omikron Variante ist noch nicht abschließend einzuschätzen.

Auf dieser Basis hat der Vorstand folgenden Beschluss gefasst:

Der Sportbetrieb innerhalb des QTSV wird beginnend ab dem 10.01.2022 wieder aufgenommen.
Der Beginn des Trainings erfolgt gestaffelt, d.h. die Abteilungen und einzelnen Trainingsgruppen entscheiden selbstständig ab wann sie den Trainingsbetrieb wieder verantworten können.
Der Sportbetrieb wird ausschließlich unter folgenden 2G+ Bedingungen durchgeführt.

Bedingungen:

  1. Es müssen, außer beim eigentlichen Sport, FFP 2 Masken getragen werden
    (Ausnahmen: Vorschulkinder von 0 bis 5 Jahren müssen keine Maske, Schulkinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr können eine „Medizinische Mund-Nasebedeckung“ tragen),
  2. alle Sporttreibenden und Trainingsverantwortlichen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen geimpft, genesen und zusätzlich aktuell nach den geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung durch ein offizielles Testzentrum  getestet oder „geboostert“ sein,
  3. die Ausnahmegenehmigung des Landes  für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren findet keine Anwendung im Sportbetrieb des QTSV.

Über die Details zum jeweiligen Trainingsbeginn informieren Sie die Abteilungen/Trainingsgruppen.

Bei notwendigen Änderungen werden wir Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

Mein Appell an alle lautet weiterhin: tragen Sie/tragt durch Ihr/Euer persönliches Verhalten zu einer Entspannung der Lage bei.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek
QTSV Vorsitzender

Fröhliche Weihnachten und einen frohes neues Jahr

Merry Christmas and a happy new year

Joyeux noël et bonne année

Веселого Рождества и счастливого нового года

З Різдвом і новим роком

Wesołych Świąt i Szczęśliwego Nowego Roku

mutlu Noeller ve mutlu yıllar

feliz Navidad y un Feliz Año Nuevo

vrolijk kerstfeest en een gelukkig nieuw jaar

Sretan Božić i sretna nova godina

Срећан Божић и срећна Нова година

عيد ميلاد مجيد وسنة جديدة سعيدة

Καλά Χριστούγεννα και ευτυχισμένο το νέο έτος

Buon Natale e un Felice Anno Nuovo

کریسمس و سال نو مبارک

Crăciun fericit și un An Nou Fericit

圣诞快乐,新年快乐

メリークリスマス、そして、あけましておめでとう

Feliz Natal e um Feliz Ano Novo

Giáng sinh vui vẻ và năm mới hạnh phúc

Весела Коледа и Щастлива Нова година

glædelig jul og et godt nytår

Gëzuar Krishtlindjet dhe një vit të lumtur të ri

즐거운 성탄과 새해 복 많이 받으세요