COVID Exit-Strategie QTSV

Erster Schritt

Liebe Vereinsmitglieder,

vor dem Hintergrund der sinkenden Inzidenzahlen hat der Vorstand des QTSV in seiner Sitzung vom 14.02.22 eine erste Maßnahme zur COVID Exit-Strategie des Vereins beschlossen:

„Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, die weder genesen, noch vollständig geimpft oder ungeimpft sind, können ab dem 01.03.2022 am Training teilnehmen, wenn sie einen tagesaktuellen Test aus einem offiziellen Testzentrum vorweisen.“

Somit erhalten die betreffenden Jugendlichen wieder einen Zugang zum Training.

Der aktuelle Test bietet ein hohes Maß an Infektionssicherheit.

Ich gehe davon aus, dass wir in Kürze weitere Lockerungen verkünden können.

Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Verstetigung der sinkenden Inzidenzwerte.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

Vorsitzender Quakenbrücker Turn- und Sportverein Mein.Verein.

Änderung Corona Verordnung zum 02.02.2022

Auswirkungen auf Sportbetrieb im QTSV

Liebe Vereinsmitglieder,

die Niedersächsische Corona Verordnung vom 23. November 2021 wurde mit Wirkung vom 02. Februar 2022 erneut geändert.

Wesentliche Änderungen für unseren Sportbetrieb:

  1. Die „Winterruhe“ wurde bis zum 23.02.2022 verlängert und
  2. Die Ausnahmeregelungen für die Vorlage eines aktuellen Tests gem. Verordnung bei der sogenannten „2G Plus Regelung“ wurden erweitert.

Die Verordnung sieht nun in § 7 folgende Ausnahmen vor:

(6) In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen entweder ein Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder ein Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV und daneben jeweils zusätzlich ein Nachweis über eine negative Testung nach Absatz 1 vorzulegen ist, gilt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Nachweises über eine negative Testung nicht für Personen, die 

1. einen Nachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes und einen Nachweis über eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, 

2. einen Nachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Corona-virus SARS-CoV-2 durch zwei Einzelimpfungen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, 

3. einen Nachweis nach § 2 Nr. 5 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immun-schutzes, aus dem ersichtlich ist, dass die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, oder 

4. einen Nachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Corona-virus SARS-CoV-2 durch eine Einzelimpfung und eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 

vorlegen. 

Das bedeutet, vereinfacht zusammengefasst:

Ein zusätzlicher Test entfällt bei Personen, die

  1. dreifach geimpft sind oder
  2. zweifach geimpft sind und die zweite Impfung < 90 Tage zurückliegt oder
  3. die nachweislich genesen sind und die Testung im Zeitraum > 28 Tage und < 90 Tage liegt oder
  4. ein Nachweis über eine Einzelimpfung und eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Ich ergänze in diesem Fall : es gelten die Zeiträume gem. Nr. 2 und 3. in Abhängigkeit ob erst die Infektion oder erst die Impfung erfolgte, denn hier ist die Verordnung m.E. fehlerhaft.

Mir ist bewusst, dass die Regelungen immer komplizierter werden und einen erhöhten Aufwand bei der Ersterfassung oder deren Änderung bedeuten.

Diese Erweiterung entbindet jedoch weitere Sporttreibende von der regelmäßigen Testvorlage (obgleich ich dessen ungeachtet persönlich jedem eine regelmäßige Testung empfehle).

Die Erfassung der Sporttreibenden und die Durchführung des Sportbetriebs werden mittelfristig erleichtert.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

Vorsitzender Quakenbrücker Turn- und Sportverein | Mein.Verein.

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb im Januar

Rahmenbedingungen

Liebe Vereinsmitglieder,

im Landkreis Osnabrück gilt derzeit die Warnstufe 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Trotzdem hat die Samtgemeinde Artland die Sporthallen für den Vereinsbetrieb unter Einhaltung der 2G+ Bestimmungen (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch unter 2G) wieder gestattet.

Der Vorstand des QTSV sieht sich in der Verantwortung sowohl seine Sporttreibenden als auch die Trainingsverantwortlichen vor einer Corona-Erkrankung infolge des Trainingsbetriebes möglichst zu bewahren.

Folgende Erkenntnisse bildeten u.a. die Grundlage für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen unseres Vereins:

– die Omikron Variante setzt sich durch,

– die Zuverlässigkeit der heimischen Selbsttestung von Schülern ist nicht durchgängig sichergestellt,

– die Inzidenzen werden steigen (Ausmaß noch nicht abschließend einschätzbar),

– die Zahl der Impfdurchbrüche steigt stetig und

– die „Gefährlichkeit“ der Omikron Variante ist noch nicht abschließend einzuschätzen.

Auf dieser Basis hat der Vorstand folgenden Beschluss gefasst:

Der Sportbetrieb innerhalb des QTSV wird beginnend ab dem 10.01.2022 wieder aufgenommen.
Der Beginn des Trainings erfolgt gestaffelt, d.h. die Abteilungen und einzelnen Trainingsgruppen entscheiden selbstständig ab wann sie den Trainingsbetrieb wieder verantworten können.
Der Sportbetrieb wird ausschließlich unter folgenden 2G+ Bedingungen durchgeführt.

Bedingungen:

  1. Es müssen, außer beim eigentlichen Sport, FFP 2 Masken getragen werden
    (Ausnahmen: Vorschulkinder von 0 bis 5 Jahren müssen keine Maske, Schulkinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr können eine „Medizinische Mund-Nasebedeckung“ tragen),
  2. alle Sporttreibenden und Trainingsverantwortlichen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen geimpft, genesen und zusätzlich aktuell nach den geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung durch ein offizielles Testzentrum  getestet oder „geboostert“ sein,
  3. die Ausnahmegenehmigung des Landes  für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren findet keine Anwendung im Sportbetrieb des QTSV.

Über die Details zum jeweiligen Trainingsbeginn informieren Sie die Abteilungen/Trainingsgruppen.

Bei notwendigen Änderungen werden wir Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

Mein Appell an alle lautet weiterhin: tragen Sie/tragt durch Ihr/Euer persönliches Verhalten zu einer Entspannung der Lage bei.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek
QTSV Vorsitzender

Ansteigende Corona Inzidenz in Quakenbrück Update 01.12.2021

Reduzierung Sportbetrieb im QTSV

Liebe Vereinsmitglieder,

der Landkreis Osnabrück hat ab dem 01.12.2021 die Warnstufe 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ausgerufen.

Somit treten die 2G Plus Regelungen in Kraft.

Was bedeutet das für den Sportbetrieb in Innenräumen ?:

  1. Es müssen, außer beim eigentlichen Sport, FFP 2 Masken getragen werden,
  2. alle Sporttreibenden und Trainingsverantwortlichen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, müssen geimpft, genesen und zusätzlich aktuell nach den geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung getestet sein,
  3. die bisherige Ausnahmegenehmigung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ist befristet bis zum 31.12.2021.

Der Landkreis Osnabrück und die Samtgemeinde Artland haben zudem die Sporthallen in Quakenbrück vom 01.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 für den regulären Vereinssport geschlossen.

Der Vorstand des QTSV hat sich

  • um der Ausbreitung der Pandemie in unserem Verein keinen Vorschub zu leisten,
  • aufgrund der Tatsache, dass ein Training unter Einhaltung der 2G Plus Regeln äußerst erschwert ist und zusätzlich
  • wegen der Schließung der Sporthallen in Quakenbrück,

schweren Herzens dazu entschlossen, den Sportbetrieb mit wenigen Ausnahmen
ab Mittwoch, dem 01.12.2021, zunächst bis Sonntag, dem 09.01.2022, ruhen zu lassen.

Ausnahmen:

Für unsere Sporttreibenden im Leistungsbereich der Basketball- sowie der Schwimmabteilung kann aufgrund von Wettkampfvorbereitungen, laufendem Ligabetrieb etc. der Trainingsbetrieb unter den 2G Plus Bedingungen aufrecht gehalten werden, solange die noch zu nutzenden Sportstätten (DC, Hallenbad) nicht von den Betreibern geschlossen werden.

Hier entscheidet der Vorstand von Fall zu Fall. Eine entsprechende Information erfolgt durch die Abteilungen.

Bei Änderung der Lage werden wir zeitnah informieren.

Mein Appell an alle lautet weiterhin: tragt durch Euer persönliches Verhalten zu einer Entspannung der Lage bei.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

QTSV Vorsitzender

Ansteigende Corona Inzidenz in Quakenbrück

Maßnahmen QTSV

Liebe Vereinsmitglieder,

auch in Quakenbrück steigt die Inzidenz steil an und erste Vereine haben den Trainingsbetrieb schon wieder eingestellt.

Wie reagiert der QTSV auf die Lage?

Zunächst halten wir uns an die geltenden Verordnungen, diese lassen Sport unter den bekannten Rahmenbedingungen noch zu.

Die höchste Ansteckungsrate sehen wir derzeit bei den Kindern im Grundschulalter. Hier sind auch keine Impfungen möglich.

Aus diesem Grund reduziert die Turnabteilung das Training in diesen Altersgruppen.
Sie werden von den jeweils Verantwortlichen informiert.

Jeder von uns kennt mittlerweile die Maßnahmen, die einer Ansteckung und Übertragung des Virus vorbeugen können:

  • Einhaltung Hygienemaßnahmen
  • Tragen FFP 2 Maske, wo immer möglich und erforderlich
  • Kontaktbeschränkung
  • Vermeidung Massenansammlungen
  • persönlicher Impfschutz etc.

Der QTSV will den Sportbetrieb so lange wie möglich aufrecht erhalten und zählt auf  Ihre/Eure persönliche Verantwortung, also der Eltern, Jugendlichen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen.

Es wird von Fall zu Fall entschieden, ob und ggf. wie ein Training stattfinden kann.

Bei Änderung der Lage werden wir zeitnah informieren.

Mein Appell an alle lautet: tragt durch Euer persönliches Verhalten zu einer Entspannung der Lage bei.

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Lukannek

QTSV Vorsitzender

Verschärfung der Corona Regeln ab dem 23.10.2021 aufgrund angestiegener Inzidenz

An Veranstaltungen des QTSV im Innenbereich von Sportanlagen dürfen nur Personen teilnehmen, die die 3G Regelung erfüllen: geimpft, genesen, getestet

  • Diese Regelung gilt für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nicht für Kinder und Jugendliche < 18 Jahre), also auch für Trainer, Übungsleiter, Zuschauer;
  • Die Anwesenheit ist zu dokumentieren und die Erfüllung der Voraussetzungen zu überprüfen;
  • Ein Schnelltest darf höchstens 24, ein PCR Test höchstens 48 Stunden alt sein.

Zum eigenen Schutz sowie zum Schutz unserer Sporttreibenden,Trainer*innen und Übungsleiter*innen bitten wir alle Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich im Sinne aller, falls noch nicht geschehen, impfen zu lassen.

Danke!

Der Vorstand

Quakenbrücker Turn- und Sportverein mit neuem Vorstand

Mitgliederversammlung wählt nach Vakanz von acht Jahren in diesem Amt einen neuen Vorsitzenden

Nach Begrüßung und Totenehrung gab Norbert Lukannek, seit acht Jahren Mitglied im Sportwartteam, eine kurze Standortbestimmung zur Entwicklung des QTSV in den vergangenen zwei Jahren.

Die Corona Pandemie habe alle in Atem gehalten. Auch für den QTSV war es nicht leicht, sich jeweils auf die aktuellen Einschränkungen einzustellen und kurzfristig zu reagieren. Das Vereinsleben kam zum großen Teil zum Erliegen, in einigen Abteilungen wurde der Kontakt jedoch virtuell über Zoom oder andere digitale Medien aufrecht erhalten. Lukannek dankte an dieser Stelle allen Verantwortlichen für ihr Engagement. Ein Ersatz für ein Regeltraining konnte das virtuelle Training jedoch nicht sein und die Angebote haben naturgemäß auch nicht jedes Mitglied erreicht.

Sobald Lockerungen möglich waren, habe der Vorstand reagiert. Er könne, so Lukannek weiter, auch die Enttäuschung und den Frust mancher Mitglieder über die erforderlichen Einschränkungen verstehen, nicht akzeptieren könne er jedoch viele unsachliche Äußerungen und Vorwürfe gegenüber dem Vorstand, die der Situation nicht gerecht wurden.

Die Corona Pandemie habe sich auch auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt. So wurde ein Verlust von ca. 7 % verzeichnet. Viele Mitglieder sind dem Verein jedoch trotz Pandemie seit vielen Jahren treu geblieben. Eine Vielzahl konnte in den vergangenen zwei Jahren ein Jubiläum begehen. Einige der Jubilare waren der Einladung des Vereins gefolgt und wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung geehrt.

25 Jahre Mitgliedschaft
Hartmut Anneken, Dr. Tobias Dörfler, Hildegard Kienitz, Claus Peter Poppe, Renate Luers

40 Jahre Mitgliedschaft
Jürgen Biemann, Axel Trentlage

50 Jahre Mitgliedschaft
Anke und Andreas Mlitzke

60 Jahre Mitgliedschaft
Ursula Fidder, Winfried Reumann

Einen Kernpunkt der Mitgliederversammlung bildeten die Vorstandswahlen.

Aus dem bisherigen Vorstand standen Martin Gummersbach (Sportwartteam) und Heike Hendricksen aus persönlichen Gründen nicht mehr für Vorstandsämter zur Verfügung.
Die Mitgliederversammlung dankte für die zeitintensive ehrenamtliche Tätigkeit.

Heike Hendricksen wurde darüber hinaus für ihre langjährige und beispielhafte Vorstandstätigkeit mit der goldenen Ehrennadel des Vereins ausgezeichnet.

Seit dem Ausscheiden von Claus Peter Poppe im Jahr 2013 hatte der QTSV keinen Vorsitzenden. Ziel der Wahlen war es, wieder einen kompletten Vorstand zu bilden, was auch gelang.

Es wurden in den engeren Vorstand gewählt zum/zur

Vorsitzenden: Norbert Lukannek (bisher Sportwartteam)
stellv. Vorsitzenden: Heiko Boknecht (bisher Sportwartteam)
Sportwartteam: Kevin Wank, Daniel Kater
Kassenwartin: Sabine Reichert-Mock
Schriftwartin: Martina Smollin

Der neue Vorstand mit Norbert Lukannek, Sabine Reichert-Mock, Kevin Wank, Martina Smolin und Heiko Boknecht (von links)


Heiko Boknecht rundete die MV mit der Vorstellung eines neuen Vereins-Flyers, der das Sportangebot anschaulich zusammenfasst und der Freischaltung des neuen Internetauftritts des Vereins in zeitgemäßem Gewand ab.

Der Verein richtet nun seinen Blick mit vorsichtigem Optimismus unter der Zielsetzung „jünger, digitaler und vernetzter“ in die Zukunft.